Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über den Verkauf und die Lieferung von Waren zwischen uns und unseren Kunden, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Unser Schweigen auf Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gilt nicht als Zustimmung.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige gleichartige Geschäfte im Rahmen einer bestehenden Geschäftsbeziehung, sofern ihre Geltung hierfür zwischen den Parteien vereinbart wurde.
1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt unabhängig von der Form, in der die Individualvereinbarung getroffen wurde. Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2 Eine Bestellung des Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann insbesondere durch eine Auftragsbestätigung in Textform oder durch Auslieferung der bestellten Ware erfolgen.
2.3 An Kostenvoranschlägen, Kalkulationen, Zeichnungen, technischen Unterlagen, Abbildungen, Produktbeschreibungen und sonstigen dem Kunden überlassenen Unterlagen behalten wir uns, soweit rechtlich bestehend, Eigentums-, Urheber- und sonstige Schutzrechte vor. Der Kunde darf solche Unterlagen Dritten nur mit unserer vorherigen Zustimmung zugänglich machen, soweit dies nicht zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist oder zwingende gesetzliche Vorschriften etwas anderes bestimmen.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, verstehen sich unsere Preise ab Werk bzw. Lager zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie etwaiger Verpackungs-, Versand-, Fracht-, Versicherungs- und sonstiger vereinbarter Nebenkosten.
3.2 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
3.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Bei Entgeltforderungen beträgt der Verzugszinssatz gegenüber Kunden, die keine Verbraucher sind, neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz. Darüber hinaus können wir die gesetzliche Verzugspauschale in Höhe von 40 Euro sowie einen weitergehenden nachgewiesenen Verzugsschaden verlangen. Die Verzugspauschale wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit dieser in Kosten der Rechtsverfolgung besteht.
3.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung mit Gegenforderungen berechtigt, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Die Beschränkung gilt nicht, soweit die Gegenforderung in einem engen rechtlichen Zusammenhang mit unserer Forderung steht und ein Aufrechnungsverbot mit Treu und Glauben nicht vereinbar wäre. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit berechtigt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht, soweit gesetzlich zulässig.
3.5 Nach Abschluss eines Vertrags sind einseitige Preisänderungen ausgeschlossen, sofern nicht im jeweiligen Vertrag oder durch eine gesonderte Vereinbarung eine wirksame Preisgleit- oder Preisanpassungsregelung vereinbart wurde.
§ 4 Lieferung, Lieferzeit und Gefahrübergang
4.1 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
4.2 Die Einhaltung von Lieferfristen setzt voraus, dass der Kunde seine ihm obliegenden Mitwirkungs-, Informations- und sonstigen Vertragspflichten rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt. Soweit für die Ausführung der Lieferung Informationen, Unterlagen, Freigaben oder vereinbarte Vorauszahlungen des Kunden erforderlich sind, beginnt eine vereinbarte Lieferfrist nicht vor deren vollständigem Eingang.
4.3 Wird die Ware auf Verlangen des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben haben. Gesetzliche Sonderregelungen bleiben unberührt.
4.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt bleibt und dem Kunden hierdurch kein erheblicher zusätzlicher Aufwand oder erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, es sei denn, wir übernehmen diese Kosten. Zulässige Teillieferungen können gesondert abgerechnet werden.
4.5 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft Mitwirkungs- oder sonstige vertragliche Pflichten, können wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens und unserer Mehraufwendungen verlangen.
4.6 Ereignisse höherer Gewalt und sonstige bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare und von uns nicht zu vertretende Ereignisse, die uns trotz Anwendung der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt vorübergehend an der Erbringung unserer Leistung hindern, verlängern die Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Hierzu können insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, behördliche Maßnahmen, rechtmäßige Arbeitskämpfe, erhebliche unverschuldete Betriebs- oder Transportstörungen sowie vergleichbare Ereignisse gehören.
Wir werden den Kunden über Beginn und voraussichtliches Ende einer solchen Behinderung informieren, sobald uns dies zumutbar möglich ist. Wird die Leistung dauerhaft unmöglich oder ist einer Partei wegen der Dauer oder der Auswirkungen der Behinderung ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar, richten sich die Rechte der Parteien auf Rücktritt, Kündigung oder Anpassung des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung unser Eigentum (Vorbehaltsware).
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Soweit nach Art und Wert der Ware üblich und wirtschaftlich zumutbar, hat er sie auf eigene Kosten angemessen insbesondere gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern.
5.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern. Er tritt uns bereits jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer in Höhe des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware sicherungshalber ab. Wir nehmen die Abtretung an.
Der Kunde bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir werden die Einziehungsermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und keine sonstigen Umstände eintreten, aufgrund derer unser Zahlungsanspruch gefährdet erscheint.
5.4 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt für uns, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen entstehen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verarbeitet, verbunden oder untrennbar vermischt, erwerben wir an der neu entstehenden Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verwendeten Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung, soweit dies gesetzlich möglich ist.
Für die so entstehende Sache gelten im Übrigen die Regelungen über die Vorbehaltsware entsprechend.
5.5 Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf uns sicherungshalber abgetretene Forderungen hat uns der Kunde unverzüglich zu informieren und uns die zur Wahrung unserer Rechte erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
5.6 Übersteigt der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in entsprechendem Umfang freigeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 6 Mängelrechte, Untersuchung und Verjährung
6.1 Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere nach § 377 HGB, bleiben unberührt, soweit deren gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind. § 377 HGB gilt insbesondere nur, soweit der Kauf für beide Parteien ein Handelsgeschäft darstellt.
6.2 Bei Vorliegen eines Sach- oder Rechtsmangels bestimmen sich die Rechte des Kunden auf Nacherfüllung grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde kann nach Maßgabe des § 439 BGB grundsätzlich zwischen Beseitigung des Mangels und Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Gesetzliche Rechte unsererseits, insbesondere zur Verweigerung einer Art der Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten oder Unmöglichkeit, bleiben unberührt.
6.3 Ansprüche des Kunden wegen Sach- und Rechtsmängeln verjähren, soweit gesetzlich zulässig, in zwölf Monaten ab Ablieferung der Ware.
Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt insbesondere nicht
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bei den in § 438 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BGB genannten Fällen,
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bei arglistigem Verschweigen eines Mangels,
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soweit wir eine Garantie übernommen haben,
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für Schadensersatzansprüche nach § 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
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für gesetzliche Rückgriffsansprüche innerhalb einer Lieferkette, insbesondere nach §§ 445a, 445b und 478 BGB, soweit deren Beschränkung gesetzlich ausgeschlossen ist, sowie
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soweit zwingende gesetzliche Verjährungsvorschriften entgegenstehen.
6.4 Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche wegen eines Mangels gilt ergänzend § 7.
§ 7 Haftung
7.1 Wir haften unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
7.2 Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
7.3 Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben oder soweit eine zwingende gesetzliche Haftung besteht, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.5 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Gefährdung der Gegenleistung und Rücktritt
8.1 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung aufgrund mangelnder Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet ist, sind wir nach Maßgabe des § 321 BGB berechtigt, unsere noch ausstehende Leistung zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder eine angemessene Sicherheit geleistet wird.
8.2 Wir können dem Kunden eine angemessene Frist setzen, innerhalb derer er Zug um Zug gegen unsere Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist können wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten.
8.3 Die sonstigen gesetzlichen Rücktritts-, Kündigungs- und Schadensersatzrechte beider Parteien bleiben unberührt.
§ 9 Schlussbestimmungen
9.1 Für die Vertragsbeziehung gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG/UN-Kaufrecht).
9.2 Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz.
Soweit gesetzlich zulässig und der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Geschäftssitz auch Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen.
9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
E-Mail Adresse
info@rsj-enns.de
Telefon
0178 1588255
Adresse
Schadenberg 3, 35325 Mücke